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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages


1.1. Mit der Reiseanmeldung (nachfolgend Buchung) bietet der Kunde der EuroMed Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend EuroMed) als Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Vertrag zwischen EuroMed und dem Kunden kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung von EuroMed zustande, die bei der Buchung oder unverzüglich nach Buchung zu erklären ist und keiner besonderen Form bedarf. Die schriftliche Reisebestätigung von EuroMed gegenüber dem Kunden stellt ebenfalls eine Annahmeerklärung dar.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, wird hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall liegt ein neues Angebot von EuroMed vor, an welches EuroMed für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung beim Kunden gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist von 14 Tagen dessen Annahme gegenüber EuroMed erklärt. Die Annahme wird auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Zahlung des Gesamtreisepreises erklärt.

1.3. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen einer künftigen Saison. Eine Vormerkung ist weder für den Kunden noch für EuroMed verbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde kann aus der Entgegennahme einer Vormerkung keine Rechte gegenüber EuroMed ableiten, weder auf Information noch auf Durchführung der betroffenen Reise. EuroMed wird den Kunden informieren, sobald die gewünschte Reise gebucht werden kann.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von EuroMed und etwaigen ergänzenden Informationen von EuroMed zu der jeweiligen Reise, soweit diese dem Kunden bekannt gemacht wurden. Reisevermittler oder Leistungsträger sind nicht dazu ermächtigt, die Angaben von EuroMed durch Zusagen zu ergänzen oder abzuändern. Prospekte, die nicht von EuroMed herausgegeben werden, sind für EuroMed nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

1.5. Änderungen des Reisevertrages und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie von EuroMed ausdrücklich bestätigt werden.

1.6. Soweit der Kunde im Rahmen der Anmeldung ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, einzustehen, haftet er für diese wie für seine eigenen.

2. Zahlung


2.1. Die Reise ist gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Kunde bekommt einen Sicherungsschein ausgehändigt.

2.2. Zahlungen dürfen von EuroMed und deren Vermittlern nur nach Übergabe des Sicherungsscheines an den Kunden angenommen oder verlangt werden. EuroMed ist nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheines berechtigt, 20 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises (einschließlich Transportkosten) pro Reisenden sowie die Prämie für die Reise-Rücktrittskostenversicherung (falls vom Kunden über EuroMed abgeschlossen) zu verlangen. Der Anzahlungsbetrag wird auf volle Euro gerundet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Soweit keine Einzelvereinbarung getroffen wurde, ist der Reisepreis 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Besteht ein Rücktrittsrecht der EuroMed gemäß Ziffer 9, ist der Reisepreis nicht vor Erlöschen des Rücktrittsrechts zu zahlen.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht zum Fälligkeitstermin, so ist EuroMed berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. EuroMed kann dann vom Kunden eine Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 verlangen.

2.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass am Reiseort möglicherweise eine Kurtaxe erhoben wird. Diese ist nur dann Bestandteil des Reisepreises, wenn diese ausdrücklich ausgewiesen wurde. Soweit am Reiseort eine Kurtaxe zu entrichten ist und diese nicht mit dem Reisepreis gezahlt wurde, ist sie vom Kunden im jeweiligen Kurort zu entrichten.

3. Leistungsänderungen


3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von EuroMed wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nur unwesentlich berühren.

3.2. EuroMed ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EuroMed in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von EuroMed über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

3.4. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. Preiserhöhungen


4.1. EuroMed behält sich in den Fällen Preisänderungen vor, in denen sich die Beförderungskosten oder die Abgaben für Häfen oder Flughäfen erhöht haben, wenn diese Erhöhungen Auswirkungen auf die Kalkulation des Reisepreises der Reise des Kunden haben.

4.2. EuroMed kann den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreises jedoch nur dann erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Änderung und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 20 Tagen und zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und die Erhöhung auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten und bei Vertragsabschluss für EuroMed nicht vorhersehbar gewesen sind.

4.3. EuroMed informiert den Kunden über eine Erhöhung des Reisepreises unverzüglich nach Bekanntwerden der dafür maßgeblichen Umstände.

4.4. Der im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis wird nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöht:

4.4.1 Für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt Folgendes:

a) Bei Erhöhung der Beförderungskosten in Folge der Erhöhung von Treibstoffkosten werden die Mehrkosten des Treibstoffs für die Beförderungsstrecke ermittelt und der so errechnete Mehrbetrag durch die Gesamtzahl der vorhandenen Sitzplätze des Beförderungsmittels zu teilen. Der so je Sitzplatz ermittelte Betrag wird dem Kunden nach Maßgabe der von ihm gebuchten Anzahl der Sitzplätze in Rechnung gestellt.

b) In allen anderen Fällen der Erhöhung der Beförderungskosten ist der dem Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel zustehende Erhöhungsbetrag durch die Gesamtzahl der vorhandenen Sitzplätze des Beförderungsmittels zu teilen. Der so je Sitzplatz ermittelte Betrag wird dem Kunden nach Maßgabe der von ihm gebuchten Anzahl der Sitzplätze in Rechnung gestellt.

4.4.2. Für den Fall einer Erhöhung der bei Vertragsabschluss geltenden Abgaben für Häfen oder Flughäfen kann EuroMed den entsprechenden Mehrbetrag, soweit die Abgaben je Reisenden zu zahlen sind, auf den Kunden umlegen.

4.5. Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % kann der Kunde gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen, sofern EuroMed in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

4.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über eine Preiserhöhung gegenüber EuroMed geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden


5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner besonderen Form. EuroMed empfiehlt zur Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag verliert EuroMed den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen hat EuroMed einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von EuroMed ersparten Aufwendungen sowie dessen, was EuroMed durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. EuroMed kann vom Kunden auch die nachfolgend aufgeführte pauschale Entschädigung verlangen, die sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei EuroMed zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Reisepreis (einschließlich etwaig gesondert ausgewiesener Transportkosten) berechnet:

a) bei einem Rücktritt bis zum 36. Tage vor Reisebeginn: 20 % des vereinbarten Reisepreises,
b) bei einem Rücktritt zwischen dem 35. und dem 22. Tag vor Reisebeginn: 25 % des vereinbarten Reisepreises,
c) bei einem Rücktritt zwischen dem 21. und dem 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des vereinbarten Reisepreises,
d) bei einem Rücktritt zwischen dem 13. und dem letzten Tag vor Reisebeginn: 80 % des vereinbarten Reisepreises,
e) bei einem Rücktritt am Tag des Reisebeginns: 90 % des vereinbarten Reisepreises.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die verlangte Pauschale entstanden ist.

Umfasst die Reise einen Flug mit einer Linienfluggesellschaft und sind die Flugkosten im Reisevertrag gesondert ausgewiesen, errechnet sich die o. a. Pauschale aus dem Reisepreis ohne Berücksichtigung der Flugkosten. Der Kunde hat dann jedoch zusätzlich zu der o. a. Pauschale, die sich aus dem Reisepreis ohne Berücksichtigung der Flugkosten ergibt, eine weitere Pauschale in Höhe von 100 % der Flugkosten zu tragen.

Dem Kunden bleibt es auch hier unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die jeweils verlangte Pauschale entstanden ist.

6. Umbuchung / Buchung zusätzlicher Leistungen


6.1. Der Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann EuroMed ein Umbuchungsentgelt bei Flugreisen bis 36 Tage vor Reisebeginn, bei Busreisen und Eigenanreise bis 22 Tage vor Reisebeginn in Höhe von € 30,- pro Kunden und Reise verlangen. EuroMed verzichtet auf die Erhebung der Umbuchungsgebühr, wenn der Wert der neu gebuchten Reise mindestens € 130,- p. P. über dem Wert der ursprünglich gebuchten Reise liegt.

6.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der unter Ziffer 6.1. genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durchgeführt werden, wenn der Kunde gegenüber EuroMed den Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen des Rücktritts gemäß den vorstehenden Ziffer 5.1. und 5.2. erklärt, wobei der Kunde dann auch eine Zahlung gemäß Ziffer 5.2 zu leisten hat, und eine neue Buchung vornimmt. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.3 Der Kunde hat nach Vertragsabschluss auch keinen Anspruch auf die Buchung zusätzlicher Leistungen. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch zusätzliche Leistungen gebucht, kann EuroMed hierfür ein Entgelt in Höhe von € 5,- je Kunden und Umbuchung verlangen.

6.4. Macht EuroMed ein Umbuchungs- oder Buchungsentgelt gemäß Ziffer 6.1. oder gemäß Ziffer 6.3. geltend, bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass EuroMed zusätzliche Kosten gar nicht oder jedenfalls nicht in Höhe des geltend gemachten Entgelts entstanden sind.

7. Stellung von Ersatzpersonen


7.1. Der Kunde kann bis zum Reisebeginn von EuroMed verlangen, dass statt seiner oder eines Mitreisenden eine Dritte Person in den Vertrag eintritt. EuroMed kann der Teilnahme dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen einer Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7.2. EuroMed ist berechtigt, die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Der Anspruch kann von EuroMed auch mit einem Pauschalbetrag in Höhe von € 30,- in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass EuroMed durch den Eintritt des Dritten zusätzliche Kosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte EuroMed als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nimmt der Kunde Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EuroMed wird sich aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um völlig unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche bzw. behördliche Bstimmungen entgegen.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl


9.1. EuroMed kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn EuroMed

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, wobei dieser Tag nicht nach dem 21. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn liegen darf, und
b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat und
c) die Rücktrittserklärung spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden zugeht.

9.2. Sollte bereits zu einem früheren als zu dem vorstehend unter Ziffer 9.1. genannten Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat EuroMed unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

9.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde etwaige auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung durch EuroMed aus verhaltensbedingten Gründen


EuroMed kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch EuroMed nachhaltig stört oder sich anderweitig in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält EuroMed den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis, wobei EuroMed den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile mit dem Reisepreis zu verrechnen hat, die EuroMed aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gut¬gebrachten Beträge.

11. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


Wird die Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl EuroMed als auch der Kunde den Vertrag aus besonderem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall verliert EuroMed den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn nicht die Leistungen in Folge der Aufhebung des Vertrages für den Kunden kein Interesse haben.

EuroMed ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur unverzüglichen Beendigung des Aufenthaltes zu treffen und die Rückbeförderung zu sichern, falls der Vertrag auch die Rückbeförderung umfasste und der Fall höherer Gewalt, der zur Vertragsauflösung führte, nicht so beschaffen ist, dass jede Rückbeförderung unmöglich ist. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen trägt etwaige Mehrkosten der Kunde.

12. Gewährleistung / Obliegenheiten des Kunden bei Gewährleistungsfällen


Dem Kunden stehen die An¬sprüche nach dem gesetzlichen Reisevertragsrecht gemäß §§ 651c bis 651f BGB zu.
Danach gilt Folgendes, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die nachfolgenden Regelungen nicht beschränkt werden und hiervon unberührt bleiben:

12.1. Mängelanzeige / Abhilfe / Minderung

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe und Minderung verlangen.

Dem Kunden obliegt es, einen etwaigen Mangel gegenüber EuroMed unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde dies unterlässt, tritt auch keine Minderung des Reisepreises ein.

Der Kunde hat seine Mangelanzeige und sein etwaiges Abhilfeverlangen an die örtliche Reiseleistung zu richten. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. EuroMed wird den Kunden über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung unterrichten.

Ist eine örtliche Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden oder nicht erreichbar, ist die Mangelanzeige an EuroMed zu richten (Kontaktdaten siehe Ziffer 18.5).

EuroMed kann eine Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, wenn die Ersatzleistung dem Reisenden zumutbar ist und dadurch die Reise als solche in ihrem Nutzen für den Reisenden nicht beeinträchtigt wird und EuroMed den Mangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat.

EuroMed kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unzumutbar ist.

12.2. Kündigung wegen Mangels / Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde den Reisevertrag infolge eines Mangels, welcher die Reise erheblich beeinträchtigt, oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, ist die Kündigung zulässig, wenn der Kunde gegenüber EuroMed oder der örtlichen Reiseleitung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt und diese innerhalb der Frist keine Abhilfe geleistet haben.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder die Abhilfe von EuroMed bzw. vom Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rücktransport, falls der Vertrag auch die Rückbeförderung umfasste. Der Kunde schuldet EuroMed nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, wenn nicht die Leistungen in Folge der Aufhebung des Vertrages für den Kunden kein Interesse haben.

Die Kündigung bedarf keiner besonderen Form. EuroMed empfiehlt zur Beweissicherung, die Kündigung schriftlich zu erklären

12.3. Schadensersatz

Sofern der Mangel auf einem Umstand beruht, den EuroMed zu vertreten hat, kann der Kunde unbeschadet des Rechts auf Minderung des Reisepreises oder des Rechts auf Kündigung des Vertrages von EuroMed Schadenersatz verlangen. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

13. Beschränkung der Haftung


13.1.Beschränkung bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen

Die vertragliche Haftung von EuroMed für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch EuroMed herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit EuroMed für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines entsprechenden Verschuldens des Leistungsträgers in Anspruch genommen wird oder EuroMed selbst als Leistungsträger für einen entstandenen Schaden einzustehen hat.

13.2. Beschränkung bei deliktischen Schadenersatzansprüchen

Die Haftung von EuroMed für Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis, mindestens jedoch € 4.090,- , beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt jeweils je Kunden und Reise. Etwaige darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

13.3. EuroMed haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, sowie bei Leistungen, bei denen EuroMed auch sonst nicht den Anschein erweckt, Veranstalter zu sein, wie für selbständig vorgenommene Buchungen für Leistungen verschiedener Art vor Ort, wie kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge u. a. EuroMed haftet jedoch für die sämtlichen Leistungen, die zur Gesamtheit der zum Pauschalpreis zu erbringenden Leistungen gehören (insbesondere auch Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom vereinbarten Ausgangsort der Reise zum vereinbarten Zielort der Reise, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten) und für Schäden, soweit diese ursächlich auf einer Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten beruhen.

13.4. Über seine Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungen entscheidet der Kunde in eigener Verantwortung, ggf. nach eigenverantwortlicher Konsultation eines Arztes. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sport- und anderen Veranstaltungen auftreten, haftet EuroMed nur, sofern EuroMed den Unfall zu vertreten hat. EuroMed empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.

13.5. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht und geltend gemacht werden kann, oder ist ein Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen ausgeschlossen, so kann sich EuroMed auch hierauf berufen.

13.6. Sofern EuroMed die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, haftet EuroMed ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Die Haftungshöchstgrenzen und beschränkungen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht in diesen Fällen nur bei Verschulden des Luft-frachtführers.

13.7. Kommt EuroMed bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

14. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung


14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung nach den §§ 651 c - 651 f BGB (wie vorstehend unter Ziffer 12 benannt) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise entweder unmittelbar gegenüber EuroMed (Kontaktdaten siehe Ziffer 18.5.) oder gegenüber dem Buchungsreisebüro – vorzugsweise im eigenen Interesse des Kunden schriftlich – geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

14.2. Ansprüche gemäß den §§ 651 c - 651 f BGB, ausgenommen Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung, verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr; die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Während der Dauer von Verhandlungen zwischen Kunden und EuroMed über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen – Hinweise


15.1. EuroMed unterrichtet vor Vertragsschluss über die für die Angehörigen des jeweiligen Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über etwaige Änderungen vor Reiseantritt. EuroMed weist darauf hin, dass für Angehörige von anderen Staaten möglicherweise abweichende Bestimmungen gelten. Für Angehörige von anderen Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft.

15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn EuroMed schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

EuroMed haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, und zwar selbst dann nicht, sofern der Kunde EuroMed mit der Besorgung entsprechender Unterlagen beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung ist von EuroMed zu vertreten.

16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftunternehmens


16.1. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist EuroMed verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

16.2. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EuroMed verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EuroMed Kenntnis darüber hat, welche Fluggesellschaft den Flug ausführen wird, muss EuroMed den Kunden unverzüglich hierüber informieren.

16.3. Wechselt die dem Kunden benannte ausführende Fluggesellschaft, wird EuroMed den Kunden über den Wechsel unverzüglich informieren.

16.4. Die „Black List“ ist u. a. auf folgender Seite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (Stand 06.08.2010).

17. Rechtswahl


17.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EuroMed findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.

17.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen EuroMed im Ausland für die Haftung von EuroMed dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18. Sonstige Bestimmungen, Zustimmungsvorbehalt für Abtretungen von Forderungen gegen EuroMed


18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen EuroMed bedarf der Zustimmung von EuroMed. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen und innerhalb eingetragener Lebenspartnerschaften.

18.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von EuroMed, es sei denn, gesetzliche Regelungen oder internationale Übereinkommen schreiben zwingend einen anderen Gerichtsstand vor.

18.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Kunden und EuroMed anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und soweit auf den Reisevertrag zwischen Kunden und EuroMed anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

18.5 Erklärungen gegenüber EuroMed können an folgende Adresse gerichtet werden:

EuroMed Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 185-190
10117 Berlin
Telefax: (+49) 030 20316100,
E-Mail: info@em-kur.com
EuroMed ist telefonisch unter (+49) 030 20316203 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sonnabend und Sonntag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.