Wir sind gerne für Sie da!
Krankenkassen
Krankenkassen-Zuschüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Krankenkasse Sie bei Ihrer Kurreise unterstützen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hausarzt rechtzeitig vor Buchung Ihrer Kurreise über Zuschussmöglichkeiten.
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Ambulante Vorsorgekur
Bei dieser Leistung können Sie den Kurort und die Unterkunft innerhalb Deutschlands im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Alle 3 Jahre kann eine Ambulante Vorsorgekur beantragt werden. Die Dauer der Kur muss nicht mehr wie bisher auf drei Wochen festgelegt sein – aber dieser Zeitraum wird bei gravierenden Beschwerden von Ärzten als Minimum empfohlen, um einen optimalen Kurerfolg zu erzielen.
Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 85 % der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu maximal € 13,- pro Kurtag gewähren. Sichern Sie sich die Zusage einer Kostenübernahme durch Ihre Kasse, bevor Sie Ihre Reise buchen – das ist für eine spätere Kostenerstattung unerlässlich. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt! Wenn Sie die schriftliche Bewilligung über die Bezuschussung von Ihrer Kasse erhalten haben, können Sie nach durchgeführtem Kuraufenthalt die Kosten geltend machen. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es mitunter preisgünstiger sein kann, ein Pauschalpaket zu buchen als eine individuell zusammengestellte Kur mit Krankenkassenzuschuss.
Zuschüsse im EU-Ausland
Seit der Aufnahme von Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Polen in die EU bezuschussen die meisten Krankenkassen ihren Mitgliedern eine Ambulante Vorsorgemaßnahme in diesen Ländern. Dabei legt jede Krankenkasse eigene Kriterien fest. Wir empfehlen Ihnen, sich darüber in jedem Fall im Voraus bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
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Antragsformulare
Den Antrag für eine Ambulante Vorsorgekur erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie mit ihr auch über Zuschussmöglichkeiten. Der Antrag wird vom Hausarzt mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt und von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Im Kurantrag muss zusätzlich zur Diagnose auch die so genannte „Krankheitsverhütung“ begründet werden. Bei einer chronischen Krankheit muss die Schädigung mit den resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen in den üblichen Alltagsverrichtungen im Kurantrag eingetragen werden. Sprechen Sie hierzu vertrauensvoll mit Ihrem Hausarzt.
Behandlungsaufstellung
Jede Krankenkasse schreibt für eine Anerkennung von Zuschüssen eine detaillierte Aufstellung Ihrer erhaltenen Behandlungen vor. Fragen Sie im Voraus nach erforderlichen Einzelheiten. Bitte informieren Sie Ihren Arzt am Kurort unbedingt schon bei der Eingangsuntersuchung, dass Sie am Ende Ihrer Kur eine Aufstellung über alle erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Angabe der jeweiligen Kosten für die Vorlage bei Ihrer Krankenkasse benötigen. Inzwischen stellen fast alle Kureinrichtungen diese Nachweise aus. Sollten bei der Aufstellung Ihrer Behandlungen Probleme entstehen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Bewahren Sie hierfür Ihren Behandlungsplan und die Unterlagen der Kurreise auf. Als Reiseveranstalter sind wir rechtlich nicht befugt, diese Unterlagen selbst auszustellen. Wir können jedoch Unterlagen Ihres Kurhotels oder Kurhauses nachträglich an
Sie weiterreichen.
